内容如下:Diese Grundauffassung wurde auch nicht von james Goldschmidt aufgegeben, der in seinem Buch >Der Prozeß als
Rechtslage« aus dem Jahre 1925 für eine >moralinfrei« prozessuale Betrachtungsweise eintritt. Er stellt zur Anwendung des Prinzips von Treu und Glauben folgende Thesen auf: »Ist der Eintritt einer Rechtslage, auf der die Zulässigkeit oder Begründetheit einer Erwirkungshandlung beruht, von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so gilt der Eintritt als nicht erfolgt, und die Erwirkungshandlung ist als unzulässig oder unbegründet zurückzuweisen.
Rechtslage« aus dem Jahre 1925 für eine >moralinfrei« prozessuale Betrachtungsweise eintritt. Er stellt zur Anwendung des Prinzips von Treu und Glauben folgende Thesen auf: »Ist der Eintritt einer Rechtslage, auf der die Zulässigkeit oder Begründetheit einer Erwirkungshandlung beruht, von der Partei, zu deren Vorteil er gereicht, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so gilt der Eintritt als nicht erfolgt, und die Erwirkungshandlung ist als unzulässig oder unbegründet zurückzuweisen.